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   BGH, 26.01.1956 - 3 StR 398/55   

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https://dejure.org/1956,4597
BGH, 26.01.1956 - 3 StR 398/55 (https://dejure.org/1956,4597)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1956 - 3 StR 398/55 (https://dejure.org/1956,4597)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1956 - 3 StR 398/55 (https://dejure.org/1956,4597)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.11.1951 - 2 StR 178/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.01.1956 - 3 StR 398/55
    Ein weiterer tateinheitlich begangener Betrugsversuch liegt hierin nicht (RGSt 77, 122; BGHSt 2, 36 [BGH 06.11.1951 - 2 StR 178/51]).
  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 423/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.01.1956 - 3 StR 398/55
    Es hat bei seiner Würdigung die Maßstäbe angelegt, die in der ständigen Rechtsprechung zur Frage der Gewinnsucht aufgestellt worden sind (vgl. BGH NJW 1953, 794; BGHSt 1, 389 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 423/51]; 3, 31) [BGH 24.06.1952 - 2 StR 56/52].
  • BGH, 24.06.1952 - 2 StR 56/52
    Auszug aus BGH, 26.01.1956 - 3 StR 398/55
    Es hat bei seiner Würdigung die Maßstäbe angelegt, die in der ständigen Rechtsprechung zur Frage der Gewinnsucht aufgestellt worden sind (vgl. BGH NJW 1953, 794; BGHSt 1, 389 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 423/51]; 3, 31) [BGH 24.06.1952 - 2 StR 56/52].
  • BGH, 26.02.1953 - 5 StR 735/52

    Reichsbankbestände - § 259 StGB, Vortat der Hehlerei muß strafbare Vorsatztat

    Auszug aus BGH, 26.01.1956 - 3 StR 398/55
    Es hat bei seiner Würdigung die Maßstäbe angelegt, die in der ständigen Rechtsprechung zur Frage der Gewinnsucht aufgestellt worden sind (vgl. BGH NJW 1953, 794; BGHSt 1, 389 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 423/51]; 3, 31) [BGH 24.06.1952 - 2 StR 56/52].
  • RG, 22.11.1888 - 1827/88

    Findet §. 352 St.G.B.'s auch in dem Falle Anwendung, wenn ein Rechtsanwalt von

    Auszug aus BGH, 26.01.1956 - 3 StR 398/55
    Der Tatbestand des § 352 StGB entfällt in diesem Zusammenhang, weil der Angeklagte keinen ihm unmittelbar gegen S. zustehenden Gebührenanspruch, vielmehr einen Kostenerstattungsanspruch seines Auftraggebers geltend gemacht hat (RGSt 19, 30).
  • RG, 28.06.1943 - 3 C 188/42

    1. Betrug kann mit Gebührenüberhebung nur dann rechtlich zusammentreffen, wenn zu

    Auszug aus BGH, 26.01.1956 - 3 StR 398/55
    Ein weiterer tateinheitlich begangener Betrugsversuch liegt hierin nicht (RGSt 77, 122; BGHSt 2, 36 [BGH 06.11.1951 - 2 StR 178/51]).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 113/19

    Betrug (Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Gegenleistung: nur bei

    Da sich die Angriffsarten unterscheiden (zum einen anknüpfend an die Irrtumslage, zum anderen an die Zwangslage), enthält der Wucher auch keinen Privilegierungstatbestand für den Bewucherer; er sperrt damit nicht - anders als etwa die Vorschriften über die Gebühren- bzw. Abgabenüberhebung nach §§ 352, 353 StGB (dazu BGH, Urteile vom 6. November 1951 - 2 StR 178/51 Rn. 4 f., BGHSt 2, 35, 36 f.; vom 6. September 2009 - 5 StR 64/06 Rn. 18 und vom 26. Januar 1956 - 3 StR 398/55 Rn. 9; Beschlüsse vom 9. Juni 2009 - 5 StR 394/08, BGHR StGB § 352 Abs. 1 Konkurrenzen 1 Rn. 10, 12 und § 353 Abs. 1 Konkurrenzen 1 sowie vom 20. März 2018 - 3 StR 84/18 Rn. 4) - als spezielleres Gesetz den Betrug.
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